GB 18580-2025 Innendekorations- und Renovierungsmaterialien – Grenzwert für die Formaldehydemission aus Holzwerkstoffplatten und Fertigprodukten tritt offiziell am 1. Juni 2026 in Kraft. die Norm legt die E0 Klasse (≤ 0,050 mg/m³) als verbindliche Marktzugangsschwelle für furnierte Holzwerkstoff-Endprodukte fest, die für den Innenbereich bestimmt sind (z. B. Holztüren, Fußböden, maßgefertigte Schränke), und ersetzt damit die bisherige E1 Stufe (≤ 0,124 mg/m³). Der Hinweis „E0-Qualität ist erstmals in einer verbindlichen Norm enthalten“ ist jedoch unzutreffend; die E0-Klassifizierung existiert bereits seit GB/T 39600-2021 als empfohlene (freiwillige) Einstufung. Diese Aktualisierung stellt die erste Festlegung der E0-Klasse als gesetzliche Mindestanforderung für Endprodukte für den Innenbereich innerhalb einer verbindlichen nationalen Norm dar.

Unterscheidung nach Anwendung:

Die Norm differenziert klar zwischen "Holzwerkstoffen" (z. B. unbehandelte Sperrholzplatten, Spanplatten), die weiterhin der E1 Stufe (≤ 0,124 mg/m³) unterliegen, und "Holzwerkstoff-Fertigprodukte" (d. h. verarbeitete Artikel wie Holztüren, Fußböden und Möbel, die für den Einsatz im Innenbereich bereit sind), die die E0 Klasse (≤ 0,050 mg/m³) einhalten müssen.

Durchsetzungseffekt:

Ab dem 1. Juni 2026 ist es unzulässig, Holzwerkstoff-Fertigprodukte herzustellen, zu verkaufen oder einzuführen, die die E0-Grenzwerte für Anwendungen im Innenbereich nicht erfüllen; Fertigprodukte der Klasse E1 dürfen in neuen Renovierungsprojekten nicht mehr verwendet werden.

Prüfverfahren:

Die klimakammerverfahren mit einem Volumen von 1 m³ wird einheitlich als das grundlage für die Schiedsgerichtsbarkeit , wobei Vorbehandlung und Prüfbedingungen den internationalen Standards entsprechen.

Hinweis:

Behauptungen, dass „E0-Klasse zum ersten Mal erscheint“, sind irreführend – sowohl ENGLISCH ​ (≤ 0,025 mg/m³) als auch E0 waren bereits in der empfohlenen Norm von 2021 klassifiziert. GB 18580-2025 ist die erste Norm, die E0 als verbindliche Mindestanforderung festlegt, nicht die erste, die den Zahlenwert definiert.